Einbruchschutz in der Mietwohnung – Was ist erlaubt?

Einbruchschutz in der Mietwohnung – Was ist erlaubt?

19. September 2021 Aus Von Chris

Rund 75% aller Einbrüche in Deutschland geschehen in Mehrfamilienhäusern. Das liegt natürlich auch daran, dass diese eher in den größeren Städten stehen, wo es für Diebe tendenziell leichter ist. Durch die Corona-Pandemie sind die Zahlen zwar deutlich zurückgegangen, doch mit mehr und mehr Normalität werden auch die Einbrüche wieder zunehmen. Was also kann ein Mieter tun, um die eigene Mietwohnung sicherer zu machen und wer kommt für die Kosten auf?

Wer sorgt in einer Mietwohnung für den Einbruchschutz?

In Deutschland gilt der Grundsatz „Gemietet wie Gesehen“. Das bedeutet für den Mieter, dass nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags keine Rechtsansprüche mehr auf zusätzlichen Einbruchschutz bestehen. Rein rechtlich ist der Vermieter nur dazu verpflichtet, dass sich Zugangstüren und Fenster abschließen bzw. schließen lassen. Ein besonderer Sicherheitsstandard ist dabei aber nicht vorgesehen.

Falls im Einklang mit dem Vermieter am Einbruchschutz gearbeitet wird, dann können diese Kosten im Rahmen einer Modernisierung auch auf den Mieter umgelegt werden. Hier kann es also schnell zu ungewollten Nebeneffekten kommen und daher sollten alle Details mit dem Vermieter im Vorfeld genau geklärt werden. Das Recht ist hier leider eher auf der Seite der Vermieter.

Was kann der Mieter selbst an Schutzmaßnahmen ergreifen?

Prinzipiell steht das Schutzbedürfnis des Mieters über dem Bedürfnis des Vermieters, die Bausubstanz des Eigentums zu schützen. Dennoch bietet es sich an stets nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und den Vermieter auch über selbst getroffene Maßnahmen zu informieren. Nur so kann auch geklärt werden, ob diese beim Auszug wieder zu entfernen sind. Außerdem besteht immer die Chance, dass sich der Vermieter doch an den Kosten beteiligt. Bei Eingriffen in die Bausubstanz (also Wände, Boden oder fest verbaute Teile) ist die Meldung beim Vermieter sogar Pflicht und muss vom Vermieter genehmigt werden.

Gewisse Maßnahmen dürfen Mieter aber auch auf eigene Kosten durchführen, selbst wenn der Vermieter das eigentlich nicht möchte. Dazu gehören die folgenden Möglichkeiten.

Sicherheitsschloss Wohnungstür einbauen

1. Ein Sicherheitsschloss in die Wohnungstür einbauen

Falls noch nicht vorhanden dürfen Mieter ein Sicherheitsschloss einbauen lassen. Der Vermieter kann jedoch auf dem Wiedereinbau des alten Schlosses bei Auszug bestehen. Ein Sicherheitsschloss erschwert Einbrechern den Zugang zur Wohnung merklich und ist vor allem in Großstädten eine gute Maßnahme. Je nach Hersteller und Bausubstanz gibt es verschiedene Modelle, die in Frage kommen. Wer beispielsweise Türschlösser für Köln sucht, kann aufgrund der Bauten eventuell andere Möglichkeiten erhalten als bei einem Altbau in Hamburg. Sicherer wird es aber mit fast jedem neuen Modell.

2. Abschließbare Fenstergriffe

Wer möchte, kann die Fenstergriffe mit einem Schloss nachrüsten und so verhindern, dass sich die Griffe schnell öffnen lassen. Das ist durch eine eingeschlagene Scheibe für Einbrecher sonst schnell gemacht. Die Griffe selbst gehören nicht zur Bausubstanz und könnten daher ausgetauscht werden. Beim Auszug müssen aber ggf. die alten Griffe wieder montiert werden.

3. Türspione sind erlaubt

Ein Türspion gilt als geringfügiger Eingriff in die Substanz der Mietsache und kann daher auch nachträglich vom Mieter eingebaut werde. Der Vermieter muss dies laut Gerichtsurteil (LG Berlin, 13.07.1984, 65 S 3/84) dulden.

4. Alarmanalagen in Mietwohnungen sind erlaubt

Auch Alarmanalagen sind erlaubt, wenn sie eben nicht in die bauliche Substanz eingreifen. In Frage kommen bspw. Smart Home Lösungen, die Warnungen abgeben, wenn sich Türen oder Fenster unerwartet öffnen. Manche Systeme haben auch eine Kamera, die in der eigenen Wohnung genutzt werden kann. Das ermöglicht eine zusätzliche Absicherung und ermöglicht ggf. die Aufklärung des Verbrechens im Nachgang.

Zusammen kommt ihr weiter – Tipps zum Einbruchschutz

Wie gesagt ist es meist die beste Option mit eurem Vermieter zusammen zu arbeiten, wenn ihr zusätzliche Schutzmaßnahmen einbauen wollt. Dem Vermieter sollte prinzipiell ja auch an der Absicherung seines Eigentums gelegen sein, daher ist es immer einen Versuch wert. Falls es gar nicht anders geht, können die vorgestellten Maßnahmen dennoch getroffen werden. Zusätzlich könnt ihr auch bei der Polizei eine kostenlose Einbruchschutz-Beratung nutzen und so vielleicht noch bessere Tipps von Profis bekommen.