Hausverbot für Pollen

Hausverbot für Pollen

2. Mai 2018 Aus Von Chris
Wenn die Sonne scheint und die Augen tränen, der Hals kratzt oder die Nase läuft, muss das keine Erkältung sein – sondern ein Heuschnupfen. So wird die allergische Reaktion auf den Pollenflug genannt, unter dem laut Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst mittlerweile rund 16 Prozent der Deutschen leiden.

 

Der zunächst harmlos scheinende Schnupfen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn er kann mit der Zeit in ein allergisches Asthma übergehen. Den Pollen können Betroffene draußen nicht aus dem Weg gehen. Aber in der Wohnung lassen sich die Beschwerden deutlich lindern. So wird empfohlen, die Tageskleidung nicht im Schlafzimmer auszuziehen, mit gewaschenen Haaren ins Bett zu gehen und Wäsche nicht draußen zu trocknen. Regelmäßiges Lüften hilft häufig nicht. Eine Alternative ist ein freistehender Luftreiniger. Der „Saubermann“ von Dinnovative etwa ist nur so groß wie ein Radio und findet in jedem Zimmer noch ein Plätzchen. Der eigentliche Clou liegt im Gehäuse: Durch den sogenannten Ding-Filter mit natürlichen Extrakten aus Schafwolle entfernt der Luftreiniger nicht nur Krankheitserreger aus der Raumluft, sondern baut sogar gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Formaldehyd aktiv biologisch ab.

 

Übrigens ist es möglich, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten für das Gerät übernimmt. Das Bundessozialgericht entschied: Kommt ein gesetzlich Krankenversicherter wegen Allergie (hier: Hausstaub und Pollen) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe, wenn ein Luftreinigungsgerät eingeschaltet ist, so sind die Kosten dafür von seiner Krankenkasse zu tragen (3 RK 16/95). Weitere Informationen zum Luftreiniger unter www.dinnovative.de.