Steueränderungen 2024: Was ändert sich im neuen Jahr
14. November 2023Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel werfen viele einen Blick auf mögliche steuerliche Veränderungen, die das kommende Jahr mit sich bringen wird. Diese Neuerungen können Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens und der Geschäftswelt haben. Lassen Sie uns einen Überblick über die zu erwartenden Steueränderungen im Jahr 2024 werfen und welche Auswirkungen sie auf Steuerzahler und Unternehmen haben könnten.
Das ändert sich 2024 für Privatpersonen
Im Jahr 2024 stehen auch für Privatpersonen einige steuerliche Veränderungen bevor. Die neuen Regelungen betreffen verschiedene Aspekte des persönlichen Steuerlebens und bieten Möglichkeiten zur Optimierung der finanziellen Situation. Falls Ihr schon ein wenig schauen wollt, wie sich die Änderungen auf den Nettolohn auswirken, könnt Ihr den Einkommensteuer Rechner von Smartsteuer nutzen und ein paar Beispiele durchgehen.
Hier sind die relevanten Neuerungen, die Privatpersonen ab 2024 beachten sollten.
1. Anhebung des Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei hält, wird im Jahr 2024 auf 11.604 Euro angehoben. Dies bedeutet eine weitere Erhöhung um 696 Euro im Vergleich zu 2023.
2. Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs
Um sicherzustellen, dass eine Gehaltserhöhung zur Kompensation steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Dadurch bleiben Löhne und Gehälter, die lediglich die Inflation ausgleichen, steuerlich unverändert.
3. Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird im Jahr 2024 auf 18.130 Euro erhöht. Dies spiegelt eine Anpassung an die Inflation wider und führt zu einer weiteren Entlastung für Steuerzahler.
4. Erhöhung des Kindergelds und Kinderfreibetrags
Das Kindergeld wurde ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Gleichzeitig stieg der Kinderfreibetrag, einschließlich des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungsbedarf, rückwirkend zum 1. Januar 2022 und erreicht im Jahr 2024 einen Höchstbetrag von 9.312 Euro. Diese Maßnahmen sollen Familien finanziell entlasten und die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen verbessern.
5. Erhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat). Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 beträgt 1,7 Prozent, im Vergleich zu 1,6 Prozent im Jahr 2023. Diese Anpassungen beeinflussen die Beitragshöhe für Versicherte und sind somit relevant für die finanzielle Planung im kommenden Jahr.
Diese Regeln ändern sich 2024 für Unternehmen und Unternehmer
Das Jahr 2024 bringt einige steuerliche Neuerungen für Unternehmen und Unternehmer mit sich. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche, von Geschäftsgeschenken über geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zur Umsatz- und Gewinngrenze für die Einnahmen-Überschussrechnung. Ein Überblick über die kommenden Regeländerungen bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Strategien anzupassen und von den neuen Vorschriften zu profitieren. Hier sind die wesentlichen Veränderungen, die Unternehmer im Blick behalten sollten.
1. Großzügigere Geschäftsgeschenke
Planen Sie, Geschäftspartner oder Kunden zu beschenken? Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich die Freigrenze für netto Präsente von 35 auf 50 Euro pro Empfänger und Jahr. Diese Anhebung ermöglicht großzügigere Geschenke, ohne dass sie als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten.
2. Erhöhung der Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Bei der Anschaffung von beweglichen Gegenständen für den Betrieb mit einem netto Kaufpreis von bis zu 1.000 Euro winkt ein Sofortabzug als Betriebsausgabe. Ab 1. Januar 2024 steigt diese Höchstgrenze von 800 auf 1.000 Euro, was mehr Spielraum für zeitnahe Investitionen bietet.
3. Erweiterung der Sammelpostenmethode
Die Sammelpostenmethode, die bisher für Gegenstände mit einem Kaufpreis bis zu 1.000 Euro netto gilt, wird ab dem 1. Januar 2024 auf Gegenstände bis zu 5.000 Euro netto ausgeweitet. Das bedeutet, dass betriebliche Möbel mit Kosten bis zu 5.000 Euro je Möbelstück künftig nur noch fünf Jahre anstatt 13 Jahre abgeschrieben werden.
4. Neue Umsatzgrenzen für Einnahmen-Überschussrechnung
Für gewerbliche Unternehmer, die ihre Einkommensteuer nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, steigen ab dem 1. Januar 2024 die Umsatz- und Gewinngrenzen. Die Umsatzhöchstgrenze klettert auf 800.000 Euro, während die Gewinngrenze auf 80.000 Euro angehoben wird.
5. Höhere Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung
Die Umsatzhöchstgrenze für die Ist-Versteuerung steigt ab dem 1. Januar 2024 von 600.000 auf 800.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatz diese Grenze nicht überschreitet, können auf Antrag die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat.
6. Steuerfreie Vermietung von privaten Immobilien
Ab 2024 können Vermieter, die ihre private Immobilie zeitweise vermieten und dabei nicht mehr als 1.000 Euro Mieteinnahmen erzielen, diese Einnahmen steuerfrei kassieren. Die Neuregelung gemäß § 3 Nr. 73 EStG neu ermöglicht eine steuerliche Entlastung für Vermieter.